Allgemeine Unterrichtsbedingungen (AGB) für den Privatunterricht
- Allgeminesfür denUnterricht geltenausschließlichdie nachstehendenBedingungen.Mündliche
Nebenabreden,ÄnderungenundErgänzungendesUnterrichtsvertragesbedürfenderSchriftform.Diese
Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelnerVertragsteile berührtdieGültigkeit der übrigenVertragsteile nicht. - Ferien An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Bundeslandes Hamburg für allgemeinbildendeSchulenfälltderUnterricht aus,ohnedass diesEinfluss auf dasvereinbarteHonorar hat.
- Unterrichtsausfall/Krankheit Terminabsprachen sind grundsätzlich mit der Lehrkraft persönlich
zu regeln.EineAbsagederUnterrichtsstundedurchdieSchülerin/denSchülersoll12Stundenvordem
TerminbeiderLehrkrafterfolgen.DurchdieSchulddesSchülersversäumteStundenwerdennicht nachgegebenodererstattet.DieSchülerin/derSchülerverpflichtetsich,nicht zumUnterricht zu erscheinen,
wennsie/ersokrankist,dassfürdieLehrkrafteineunmittelbareAnsteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung der Schülerin / des Schülersoderder
LehrkraftentfälltdasanteiligeHonorarnachAblaufvonsechsWochen.Durchdie Schuld derLehrkraft
versäumte Stunden werden nach- bzw. vorgegeben, dieLehrkraft bietet hierzu bis zu drei Ausweichtermine zur Auswahl an. Sollte derLehrkraft das Nach- bzw. Vorgeben nicht möglich sein,werdendie
Stundenfinanziellerstattet.Eskommtmanchmalvor,dasseineSchulaufführung, Exkursionoder
SchwimmmeisterschaftmitdemKlavierunterrichtkollidiert.WennderSchülerden Unterricht nicht
wahrnehmen kann, gilt dieser trotzdem als gehalten. Bei Krankheit der Lehrkraft fällt der Unterricht
höchstens 2-malimHalbjahr ersatzlos aus.BeilängerenErkrankungenwirddieGebühr gegen Vorlage
eines ärztlichen Attestes erstattet. - HonoraranhebungEineErhöhungdesUnterrichtshonorars durchdieLehrkraftist zulässig;dochhat
sie nachbilligemErmessenzuerfolgenundmussmindestens6Wochenvorherschriftlichangekündigt
werden. - Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank verlangt werden.
- Kündigung Die Kündigung ist mit einer Frist von 3Monaten zulässig.Zu ihrerWirksamkeit ist die
Schriftformerforderlich.BeiAnhebungdesUnterrichtshonorarsist eine außerordentlicheKündigung
zum Termin der Honoraranhebung möglich.